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Ratgeber · Steuern & Recht

Steuern auf Kapitalerträge: Abgeltungsteuer, Freibetrag und Verluste

Wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne in Deutschland besteuert werden: Abgeltungsteuer, Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro, Freistellungsauftrag, Verlustverrechnung und ETF-Besonderheiten. Stand: 06.10.2026.

Erträge aus Geldanlagen sind in Deutschland steuerpflichtig. Für die meisten Anleger erledigt die Bank das automatisch; wer die Regeln kennt, kann trotzdem Steuern sparen.

Abgeltungsteuer

Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen und Fonds unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Belastung von 26,375 Prozent. Die Bank behält die Steuer ein und führt sie an das Finanzamt ab.

Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag

Kapitalerträge bis 1.000 Euro im Jahr bleiben steuerfrei, für zusammen veranlagte Ehepaare 2.000 Euro. Damit die Bank den Betrag berücksichtigt, braucht sie einen Freistellungsauftrag. Er lässt sich auf mehrere Banken aufteilen, insgesamt aber nur bis zum Höchstbetrag.

Günstigerprüfung

Liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, können Anleger in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen und bekommen zu viel gezahlte Steuer zurück. Wer insgesamt sehr niedrige Einkünfte hat, kann bei der Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen.

Verluste verrechnen

Verluste werden mit Gewinnen verrechnet. Die Bank führt dafür zwei Töpfe: Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden, sonstige Verluste mit allen Kapitalerträgen. Nicht genutzte Verluste werden ins nächste Jahr vorgetragen. Bei mehreren Banken hilft eine Verlustbescheinigung (Antrag bis 15. Dezember), um Verluste in der Steuererklärung zu verrechnen.

Fonds und ETFs

Für Investmentfonds gelten Teilfreistellungen: Bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktien 15 Prozent. Thesaurierende Fonds unterliegen jährlich der Vorabpauschale, die vom Basiszins des Jahres abhängt und beim Verkauf angerechnet wird.

Ausländische Dividenden

Viele Länder behalten auf Dividenden eine Quellensteuer ein. Ein Teil davon wird auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet, meist bis 15 Prozent. Darüber hinausgehende Quellensteuer muss im Ausland zurückgefordert werden, was bei einigen Ländern aufwendig ist.

Kryptowährungen

Für Bitcoin und andere Kryptowährungen gelten andere Regeln als für Wertpapiere: Gewinne sind nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Details im Ratgeber Kryptowährungen.

Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Rechtslage.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Abgeltungsteuer?

25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer; ohne Kirchensteuer sind es 26,375 Prozent.

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?

1.000 Euro im Jahr für Alleinstehende und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Damit die Bank ihn berücksichtigt, ist ein Freistellungsauftrag nötig.

Kann ich Verluste mit Gewinnen verrechnen?

Ja. Verluste aus Aktienverkäufen dürfen aber nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden, sonstige Verluste mit allen Kapitalerträgen. Nicht genutzte Verluste werden vorgetragen.