Ratgeber · Steuern & Recht
ETFs versteuern: Teilfreistellung, Vorabpauschale und Verkauf
Wie ETFs und Fonds in Deutschland besteuert werden: Teilfreistellung für Aktien- und Mischfonds, Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs, Ausschüttungen und Verkauf. Stand: 06.10.2026.
Seit der Investmentsteuerreform werden Fonds und ETFs in Deutschland nach einem einheitlichen System besteuert. Für Privatanleger erledigt die depotführende Bank die Abrechnung; wer die Regeln kennt, versteht seine Steuerbescheinigung und plant den Sparerpauschbetrag besser ein.
Teilfreistellung
Weil Fonds auf Unternehmensebene bereits Steuern zahlen, ist ein Teil der Erträge beim Anleger steuerfrei. Bei Aktienfonds, die laufend mindestens 51 Prozent in Aktien anlegen, sind es 30 Prozent, bei Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktien 15 Prozent. Für reine Anleihe- und Rohstoff-ETFs gibt es keine Teilfreistellung. Die Einordnung steht im Fondsprospekt und im Basisinformationsblatt.
Ausschüttungen
Ausgeschüttete Erträge werden im Jahr der Zahlung versteuert, abzüglich der Teilfreistellung. Liegen alle Kapitalerträge eines Jahres unter dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (Ehepaare 2.000 Euro) und ist ein Freistellungsauftrag erteilt, fällt keine Steuer an.
Vorabpauschale
Bei thesaurierenden ETFs, die Erträge wieder anlegen, und bei geringen Ausschüttungen wird jährlich eine Vorabpauschale angesetzt. Sie ergibt sich aus dem Wert des Fonds zu Jahresbeginn, einem gesetzlichen Basiszins und einem Faktor von 70 Prozent, ist aber auf den tatsächlichen Wertzuwachs des Jahres begrenzt. Die Bank zieht die Steuer Anfang Januar des Folgejahres vom Verrechnungskonto ein. Beim späteren Verkauf wird die bereits versteuerte Vorabpauschale angerechnet, sodass nichts doppelt besteuert wird.
Verkauf
Beim Verkauf wird der Gewinn aus der Differenz von Verkaufs- und Kaufpreis ermittelt, gemindert um die Teilfreistellung und die bereits versteuerten Vorabpauschalen. Verluste aus Fonds werden mit anderen Kapitalerträgen verrechnet, anders als Verluste aus Einzelaktien, die nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden dürfen.
Die allgemeinen Regeln zur Abgeltungsteuer erklärt der Ratgeber Steuern auf Kapitalerträge, den Aufbau eines Sparplans der Ratgeber ETF-Sparplan. Aktuelle Kurse beliebter ETFs zeigt die Seite ETFs.
Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Rechtslage.
Häufige Fragen
Was ist die Teilfreistellung?
Ein Teil der Fondserträge bleibt steuerfrei, weil Fonds bereits auf Unternehmensebene besteuert werden: bei Aktienfonds 30 Prozent, bei Mischfonds 15 Prozent.
Wann wird die Vorabpauschale fällig?
Anfang Januar für das Vorjahr. Die Bank zieht die Steuer vom Verrechnungskonto ein; beim späteren Verkauf wird sie angerechnet.
Gilt der Sparerpauschbetrag auch für ETFs?
Ja. Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Verkaufsgewinne aus ETFs bleiben bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei, wenn ein Freistellungsauftrag erteilt ist.